IT-Recht

Es vergeht kaum eine Woche ohne Meldungen über entdeckte Sicherheitslücken bzw. Angriffen auf die IT von Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen. Die Frage der Verantwortung und damit auch der Haftung ist oft schwer zu ermitteln. Wer muss welche Maßnahmen und in welchem Umfang ergreifen (àPrävention)? Wer haftet in welchem Umfang für Schäden (àReaktion)? Und wie können Beweise im Streitfall gesichert werden (àDetektion)?  IT-Recht und IT-Sicherheit sind immer enger miteinander verknüpft. Daher freuen wir uns sehr zunehmend Juristen in unserem Netzwerk begrüßen zu dürfen, die sich auf Fragen rund um das Thema IT spezialisiert haben. Die Arbeitsgruppe IT-Recht von nrw.units bietet Anbietern und Anwendern Beratung und Unterstützung in allen Teilbereichen des IT-Rechts. Sie informiert und berät sowohl über aktuelle IT-rechtliche Themen wie das Cloud Computing und Enterprise Mobility, als auch in Bezug auf die rechtliche Strukturierung und Betreuung „klassischer“ IT-Projekte wie Systemintegrationen und Outsourcing. Im Online-Recht bietet die AG IT-Recht u. a. rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsmodellen, Produkten und Diensten des E- und M-Business.  Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der Tätigkeit der AG IT-Recht sind der Datenschutz und die IT-Compliance. Unternehmen jeder Größenordnung sowie Branchen und Branchenverbände erhalten Rat und Unterstützung bei der Entwicklung von Datenschutzkonzepten und bei der Herstellung eines ausreichenden Datenschutzniveaus.

Unsere Ansprechpartner

  • Jan Schneider - SKW Rechtsanwälte
  • Stefan Sander - SDS Rechtsanwälte Sander Schöning PartG mbB

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